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Rathaus Pullenreuth

Kirchstraße 10

95704 Pullenreuth

Telefon (09234) 97222

 

Montag 08.00 bis 10.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 10.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 10.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 10.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 10.00 Uhr

 

Täglich von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr befindet sich der Bürgermeister in der Verwaltungsgemeinschaft Neusorg (Tel. 9913-0) und in der Regel Nachmittags im Rathaus, außer es sind Termine außerhalb wahrzunehmen.

 

Außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten unter der Handynummer 0160 95601024.

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Rechtsbehelfe

Widerspruch gegen Bescheide der (Verwaltungsgemeinschaft Neusorg) Gemeinde Pullenreuth

 

Wenn Sie einen Bescheid der Verwaltungsgemeinschaft Neusorg (Gemeinde Pullenreuth) erhalten haben und Sie sind damit nicht einverstanden, können Sie dagegen einen Rechtsbehelf einlegen. Jeder Bescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, aus der hervorgeht, ob Sie einen Widerspruch bei der Verwaltungsgemeinschaft Neusorg (Gemeinde Pullenreuth) einlegen können oder / und eine Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden kann und welche Frist Sie dafür einzuhalten haben.

 

Eine Klage zum Verwaltungsgericht kann (nach derzeitiger Rechtslage) nur schriftlich beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung auch ein Widerspruch zugelassen ist, ist dieser im Regelfall ebenfalls schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Neusorg (Gemeinde Pullenreuth) einzulegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Widerspruch elektronisch unter der E-Mail-Adresse einzureichen, sofern dieser mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig.